Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie
haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsschlusses.
Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben
ist. Der Widerruf ist zu richten an:
Jagdschule Insel Rügen
Sacha
Klären
Dorfstraße
49
18581
Kasnevitz
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen
des Widerrufs
Wenn
Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
-
Ende der Widerrufsbelehrung -
Widerrufsformular
Wenn
Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück an uns zurück.
Jagdschule
Insel Rügen, Sacha Klären, Dorfstraße 49, 18581 Kasnevitz,
E-Mail:
info@jagd-schule-ruegen.de
— Hiermit
widerrufe(n) ich/wir (*)
den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
— Bestellt
am (*)/erhalten am (*):
— Name
des/der Verbraucher(s):
— Anschrift
des/der Verbraucher(s):
— Unterschrift
des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum:
_______________
(*)
Unzutreffendes streichen.
Allgemeine
Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
der
Jagdschule Insel Rügen
- Geltungsbereich dieser Nutzungs- und Teilnahmebedingungen
Diese
Allgemeinen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen der Jagdschule Insel
Rügen Dorfstraße 49, 18581 Kasnevitz („Jagdschule“)
finden Anwendung für die gesamte Dauer des Jagdkurses, beginnend mit
der Anfrage/Anmeldung des Teilnehmers bis zur Beendigung des
Ausbildungskurses. Mit Übersendung des ausgefüllten und
unterzeichneten Anmeldeformulars an die Jagdschule erkennt der
Teilnehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
- Anfragen und Anmeldung
Anfragen
für Jagdscheinkurse können telefonisch, schriftlich oder z.B. unter
http://jagd-schule-ruegen.de/kursanfrage.html
über Internet per E-Mail erfolgen. Anmeldungen müssen für die
Jagdschule verbindlich schriftlich oder per E-Mail vorgenommen
werden. Hierbei ist nach Möglichkeit das für die Anmeldung
vorgesehene vorseitige Anmeldeformular zu verwenden.
Mit
der Anmeldung erkennt der an der Kursteilnahme Interessierte diese
AGB an und erklärt verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule
teilzunehmen, soweit die Jagdschule die Anmeldung bestätigt und eine
Kursteilnahme nicht ausdrücklich ablehnt. Er bestätigt ferner mit
der Anmeldung, dass keine Gründe in seiner Person bestehen, die
einer Teilnahme an den Kursen bzw. der Nutzung von Waffen
entgegenstehen, insbesondere keine gesundheitlichen (körperlichen
und/oder psychischen Gründe), oder polizeiliche/rechtliche Gründe,
die den Waffengebrauch ausschließen. Die Jagdschule ist jederzeit
berechtigt, von dem Anmelder ein polizeiliches Führungszeugnis
anzufordern.
- Bestätigung der Teilnahme / Rücktritt bei Nichtzahlung der Anzahlung / Ersatztermin
Die
Jagdschule ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang der Anmeldung durch Bestätigung der Anmeldung in Textform
(schriftlich oder per E-Mail) anzunehmen. Erfolgt die Bestätigung
später, hat der Teilnehmer seinerseits die Teilnahme binnen einer
Woche nach Zugang der Mitteilung der Jagdschule erneut zu bestätigen.
Die
Belegung der Schulungsseminare erfolgt in der Reihenfolge der
eingehenden Anzahlungen nach Anmeldung. Daher hat der Teilnehmer nach
Erhalt der Bestätigung der Anmeldung binnen einer Woche nach Zugang
der Bestätigung in Textform (schriftlich, per E-Mail) 50 % der
Kursgebühr zu entrichten. Mit Eingang der Zahlung wird der
Teilnehmer in den Kurs eingetragen und erhält eine verbindliche
Bestätigung, dass er an dem gewählten Kurs teilnehmen kann.
Sollte
der Eingang der Zahlung des Teilnehmers zu einem Zeitpunkt erfolgen,
in dem der gewählte Kurs bereits ausgebucht ist (mehr als 15
Teilnehmer) und der Teilnehmer aus diesem Grund nicht an dem
gewünschten Kurs teilnehmen können, wird die Jagdschule dies dem
Teilnehmer möglichst schnell mitteilen. In diesem Fall wird die
Jagdschule dem Teilnehmer einen zeitlich möglichst naheliegenden
Ersatztermin anbieten. Kann der Teilnehmer nicht an diesem
Ersatztermin teilnehmen, erhält er die Anzahlung zurück.
- Ablehnung einer Anmeldung /. Rücktritt durch die Jagdschule bei Überbuchung
Es
steht der Jagschule frei, eine Anmeldung abzulehnen. Die Ablehnung
einer Anmeldung erfolgt insbesondere, wenn der Kurs, für den die
Anmeldung erfolgte, von vornherein bereits belegt ist oder wenn
absehbar ist, dass zu viele Anmeldungen für den Kurs vorliegen
werden oder ein sonstiger wichtiger Grund für die Ablehnung einer
Teilnahme besteht.
Die
Jagdschule ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die
Anzahlung in Höhe von 50 % der Kursgebühr bei der Jagdschule
eingeht und der Teilnehmer keinen Ausweichkurs wählt. Sie wird dem
Teilnehmer die Kursgebühr in diesem Fall auf ein von ihm
anzugebendes Konto zurückerstatten.
- Kurszeiten
Die
Schulung wird in den auf der Internetseite der Jagdschule angegebenen
Kursen bzw. Kursblöcken angeboten. Diese Kursblöcke können
entsprechend der Beschreibungen auf der Internetseite der Jagdschule
"am Stück"
oder monatlich versetzt kombiniert und absolviert werden. Sollte ein
Kurs nicht stattfinden können, wird die Jagdschule dies dem
Teilnehmer so frühzeitig wie möglich mitteilen und versuchen, mit
ihm einen anderen Kurstermin zu finden.
- Teilnahme an Kursen / Ausfall eines Kurses
Die
Teilnahme an den Kursen ist Voraussetzung für die Anmeldung zur
Jägerprüfung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er zur
Prüfungszulassung in Mecklenburg-Vorpommern die persönliche
Teilnahme an mindestens 145 Unterrichtsstunden in der Jagdschule
nachweisen muss, soweit er die Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern
ablegt. Der Teilnehmer kann also keinen Block weglassen, da er sonst
nicht auf die erforderliche Stundenzahl kommt. Der Teilnehmer hat die
Ausbildungsvorgaben zu erfüllen, insbesondere die Vorgaben gemäß
der Jägerprüfungsordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Es
steht dem Teilnehmer nach Absprache mit der Jagdschule frei, bereits
belegte Kursblöcke erneut zu besuchen. Die ist jedoch nur möglich,
wenn in dem jeweiligen Kursblock noch Plätze frei sind und durch die
Teilnahme eine Störung des Kursblocks nicht zu befürchten ist. Eine
mehrfache Teilnahme an Schießübungen ist ausgeschlossen. Sollte der
Teilnehmer eine weitere Schießübung buchen wollen, ist diese
gesondert zu vergüten. Der Preis für zusätzliche Schießübungen
wird in unmittelbarer Absprache zwischen dem Teilnehmer und der
Jagdschule festgesetzt, wobei er sich insbesondere an der Anzahl der
benötigten zusätzlichen Stunden und der Anzahl der verschossenen
Munition richtet.
Der
Teilnehmer hat ferner die für die Feststellung der
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen. Kosten,
die daraus resultieren, dass die Unterlagen zu spät beigebracht
werden, hat der Teilnehmer zu tragen.
- Verschieben und Stornieren von Kursen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahll
Die
Jagdschule behält sich vor, bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl von vier Teilnehmern die Kursblöcke zu
verschieben bzw. zu stornieren. Das Verschieben, beziehungsweise die
Stornierung der Kursblöcke erfolgt in Abstimmung mit dem Teilnehmer,
insbesondere wird die Jagdschule versuchen, dem Teilnehmer die
Teilnahme an dem zeitlich nächsten Kursblock zu ermöglichen.
- Kursgebühr / Zuschlag
Die
zum Zeitpunkt der Anmeldung für den angemeldeten Kurs aktuellen
Preise finden sich auf der Internetseite der Jagdschule.
Bei
der Anmeldung, spätestens eine Woche nach Versendung der Anmeldung,
sind die Kursgebühr zu 50 % an die Jagdschule zu entrichten
(Anzahlung). Die zweite Rate der Kursgebühr ist vier Wochen vor
Beginn des Kurses zu überweisen. Soweit der Teilnehmer die
Restgebühr nicht bis zum 1. Tag des ersten Kursseminars und nach
Mahnung in Textform mit angemessener Fristsetzung zahlt kann der
Teilnehmer vom weiteren Verlauf an den Kursen ausgeschlossen werden.
In diesem Fall kann der Kursteilnehmer die Teilnahme an dem Kurs erst
dann fortsetzen, wenn die Zahlung der Kursgebühren vollständig bei
der Jagdschule eingegangen ist.
Mit
der Kursgebühr sind die folgenden Sach- und Verwaltungskosten mit
abgegolten:
- Nutzung der Lehrmittel
- Sämtliche Schulungsmaterialien (leihweise)
- Notwendige Haftpflicht- und Unfallversicherung
- Die Nutzung aller nötigen Leihwaffen
- Nutzung des Lehrreviers (in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Jagdschule)
- Verwaltungsaufwand der Jagdschule im Zusammenhang mit der Ausbildung des Teilnehmers
Etwaige
Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind in den Kursgebühren
nicht enthalten. Die Jagdschule stellt jedoch Zimmer unter anderem in
den Räumen der Jagdschule zur Verfügung, die der Teilnehmer
gesondert buchen kann.
Wird
der Kurs nicht innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des ersten Kurses
durch eine erfolgreich Prüfung oder durch einen erfolglosen
Prüfungsversuch abgeschlossen, ist die Jagdschule berechtigt, eine
Erhöhung von 10 % der vollständigen Kursgebühr nachzufordern,
um den zusätzlichen Aufwand und mögliche erhöhte Kosten
auszugleichen.
- Zulassung zur Prüfung
Das
Mindestalter zum Prüfungstermin beträgt 15 ½ Jahre. Minderjährige
müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des
gesetzlichen Vertreters bei der Anmeldung vorlegen.
Der
Teilnehmer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass er
spätestens vier Wochen vor dem von dem Teilnehmer gewählten
Prüfungstermin sämtliche für die Prüfung notwendigen Unterlagen
bei der Jagdschule abgibt. Nach Absprache mit der Jagdschule
übernimmt die Jagdschule die Anmeldung zur Prüfung, soweit der
Teilnehmer die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen rechtzeitig,
spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin der Jagdschule zur
Verfügung stellt und die Prüfungsgebühr gezahlt hat.
Der
Teilnehmer hat der Jagdschule ein polizeiliches Führungszeugnis
vorzulegen, das zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 6 Monate
alt sein darf. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine schriftlich
beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
beizubringen.
- Rücktritt des Teilnehmers
Es
steht dem Teilnehmer frei, vor Beginn des ersten Kursblocks von
diesem Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag bis
zu 8 Wochen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 30 % des
vollständigen Kurspreises berechnet, bei einem Rücktritt bis zu 4
Wochen vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des
vollständigen Kurspreises. Die Stornogebühr verringert sich in dem
Umfang, in dem der Teilnehmer nachweist, dass der Jagdschule kein
oder ein geringerer Schaden insbesondere durch entgangenen Gewinn
entstanden ist.
Erscheint
der Teilnehmer nicht zu Beginn des Kurses (dem ersten Kursblock),
ohne vorher seinen Rücktritt von diesem Vertrag der Jagdschule
gegenüber schriftlich erklärt zu haben, hat er keinen Anspruch auf
Rückzahlung der Anzahlung.
Der
Teilnehmer hat die Möglichkeit, anstelle eines Rücktritts sowie bei
Nichterscheinen innerhalb des laufenden und folgenden Kalenderjahres
umzubuchen. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 10% des
Kurspreises erhoben.
- Übertragung der Teilnahme und Buchung
Der
Teilnehmer ist berechtigt, die Anmeldung bzw. Buchung vor Kursbeginn
auf einen Dritten zu übertragen. Dies gilt nicht, wenn gegen die
Teilnahme des Dritten ein wichtiger Grund besteht. Eine Übertragung
von Teilen des Kurses bzw. Kursblöcken bedarf der Zustimmung der
Jagdschule.
- Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen
Der
Teilnehmer hat die Anweisungen der Ausbilder der Jagdschule genau
einzuhalten. Gleiches gilt für die Nutzungsbedingungen am
Schießstand sowie der Hausordnung der Jagdschule. Im Falle der
Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer von der weiteren
Teilnahme am Unterricht oder den Schießübungen ausschließen.
- Nichtbestehen der Prüfung
Bei
Nichtbestehen der theoretischen Prüfung bietet die Jagdschule die
kostenlose Teilnahme am Unterricht eines gleichwertigen Seminares der
Jagdschule innerhalb der auf den Prüfungstermin folgenden 12 Monaten
an. Dieser ist bei der Jagdschule zu erfragen. Für die erneute
Teilnahme an der Schießausbildung ist eine zusätzliche Gebühr zu
entrichten, wobei sich diese insbesondere an der Anzahl der
benötigten zusätzlichen Stunden und der Anzahl der verschossenen
Munition richtet. Ferner ist eine Prüfungspauschale zu zahlen.
- Kursmaterialien / Schulungsort / Urheberrechte
Der
Teilnehmer erhält nach Eingang der Anzahlung der Kursgebühr mit der
Bestätigung für die Teilnahme des entsprechenden Lehrgangs das
Lehrmaterial von der Jagdschule. Die Jagdschule schickt dem
Teilnehmer das Lehrmaterial kostenlos zu.
Der
Teilnehmer ist darüber informiert, dass die Unterlagen
urheberechtlich geschützt sein können. Er ist insbesondere nicht
berechtigt, Kursmaterialien der Jagdschule zu vervielfältigen, zu
gewerblichen Zwecken zu nutzen oder Dritten zu derartigen Zwecken zu
überlassen.
Die
Schulungen für die Theorie finden in den jeweils auf der
Internetseite der Jagdschule angegebenen Räumen statt. Die
Schulungen für den Schießunterricht finden beim PSV Grimmen,
Kaschower Damm 29a, 18507 Grimmen statt.
Bild-
und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im
Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom
weiteren Unterricht ausschließen.
- Haftung
Die
Jagdschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf
Schadensersatz bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der Jagdschule beruhen oder wenn die Jagdschule
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Gleiches
gilt bei von der Jagdschule schuldhaft verursachten Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden,
die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit von dem
Teilnehmer überlassenem Material, insbesondere Waffen verursacht
wurden, sowie im Falle verschwiegener Mängel an dem Schießplatz.
Im
Falle leicht fahrlässig verursachter Sach- und Vermögensschäden
ist die Haftung der Jagdschule auf Fälle der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beschränkt und der Höhe nach auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden
begrenzt.
Eine
Haftung der Jagdschule für nicht von der Jagdschule vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachte Schäden an vom Teilnehmer zum
Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule
mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Waffen, Ferngläsern und
dergleichen ist ausgeschlossen.
Die
Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen
Kursteilnehmern verursacht werden, es sei denn, die Jagdschule hat
eine besondere Aufsichtspflicht verletzt.
Der
Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadenersatzansprüchen anderer
Kursteilnehmer oder Dritter für von ihm verursachte Schäden frei.
- Benutzung des Schießstandes
Die
Benutzung des Schießstandes und die Teilnahme am Schießbetrieb
erfolgt für den Teilnehmer auf eigene Gefahr. Das Betreten des
Schießstandes ist ausschließlich bei gleichzeitiger Anwesenheit
einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Nur der jeweilige
Schütze darf den Schießstand zur Schussabgabe der geforderten
Disziplin betreten. Allen anderen Teilnehmern am jagdlichen Schießen
ist der Aufenthalt jeweils ausschließlich im Vorraum der
Schießanlage oder an den vom Lehrbeauftragten näher bezeichneten
Plätzen erlaubt. Auf dem Schießstand ist das Tragen eines
Gehörschutzes vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung durch den
Teilnehmer entfällt die Haftung der Jagdschule sowie des
Schießstandbetreibers für etwaig entstandene (Gesundheits-)Schäden.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit infolge vorsätzlicher oder fahrlässiger
Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer
Erfüllungsgehilfen.
- Datenschutz
Die
Jagdschule verarbeitet die Personendaten des Teilnehmers nur zur
Erbringung der in mit dem Teilnehmer vereinbarten Leistungen, es sei
denn, der Teilnehmer hat einer weiteren Verwendung der Daten
zugestimmt. Die Speicherung und Verwendung der Daten erfolgt unter
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (EU-DSGVO). Die
Jagdschule gibt ohne Einverständnis des Teilnehmers Daten des
Teilnehmers nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen weiter.
- Kündigung / Ausschluss von der weiteren Teilnahme an den Kursen
Der
Vertag kann von der Jagdschule und dem Teilnehmer jederzeit aus
wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für eine
Kündigung bzw. einen Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren
Teilnahme an den Kursen liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer
den Sicherheitsanweisungen der Jagdschule keine Folge leistet oder
die sicherheitsrelevanten Nutzungsbestimmungen an Schießständen
nicht einhält oder sein Verhalten aus sonstigen Gründen die Gefahr
für Leben und Gesundheit von Personen hervorruft. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn der Teilnehmer den Anweisungen der
Jagdschule auf dem Schießstand nicht unbedingte Folge leistet. Im
Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, den der Teilnehmer zu
vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung
der Kursgebühr.
- Allgemeine Bestimmungen
Sollte
eine Bestimmung der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam sein
oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden
in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame
Bestimmung ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen und
rechtlichen Zielsetzungen der Parteien entspricht. Dies gilt
entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken.
Der
Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur
Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule
gespeichert werden.